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Gläubigerbenachteiligung auf den Todesfall - Schutzlücken im Anfechtungsrecht

Dr. Luca Baldovini

Der folgende Beitrag ist der Frage gewidmet, ob ein Gläubiger berechtigt ist, Vermögensverfügungen des verstorbenen Schuldners nach den Bestimmungen der AnfO anzufechten, wenn sein Anspruch bei beschränkter Erbenhaftung aufgrund einer unzureichenden Verlassenschaft nicht zur Gänze befriedigt werden kann.

Im Zuge der Einführung der Konkurs- und Ausgleichsordnung im Jahr 1914 wurden einerseits in der damaligen KO selbst und andererseits in der gleichzeitig erlassenen AnfO Bestimmungen zur Gläubigeranfechtung vorgesehen,1 welche ihrerseits auf das Anfechtungsgesetz des Jahres 1884 zurückgingen.2 Heute befinden sich die entsprechenden Bestimmungen in den §§ 27 ff IO bzw weiterhin in der AnfO.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/172

15.09.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Luca Baldovini

Dr. Luca Baldovini war als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivilrecht der Universität Wien (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer) tätig und widmete sich in seiner Dissertation dem Pflegevermächtnis. Derzeit absolviert er seine Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Wien.

Publikationen des Autors:
Die europäischen Güterrechtsverordnungen – Anwendungsbereich, Abgrenzung und Kollisionsrecht, iFamZ 2018, 39; Die kollisionsrechtliche Qualifikation des Pflegevermächtnisses, JEV 2019, 48; Landesbericht Österreich, Rechtsvergleich (gemeinsam mit Schauer), in Baddeley/Dauner-Lieb/Deixler-Hübner/Kalss/Schauer/Trigo Trindade, Familiäre Vermögensplanung (in Druck).