Erkenntnisse des VfGH

Gleichheitswidrigkeit der Bestimmung über die - im Vergleich zur Regelung im VwGVG - verlängerte Entscheidungsfrist des BFG für dem BFG durch Landesgesetz zur Entscheidung übertragene Verwaltungsstrafverfahren

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGH

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2018/219

03.09.2018
Heft 17/2018