Nach dem Autor mag die vom OGH gefundene Lösung, die Bank nicht zur Zahlung von Negativzinsen zu verpflichten, die Marge aber mit negativen Referenzzinssätzen gegenzuverrechnen, salomonisch erscheinen. Die für zweitere Position gegebene Begründung, eine Marge könne nur bei gleichzeitiger Einziehung einer Zinssatzobergrenze vereinbart werden, sei aber gravierenden dogmatischen und praktischen Einwänden ausgesetzt.
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