In Ö gelten Nutzungseinlagen in Kapitalgesellschaften innerstaatlich nicht als einlagefähige Wirtschaftsgüter. Erfolgen Nut-
zungseinlagen jedoch grenzüberschreitend, so sind diese nach der österr Verwaltungspraxis einlagefähige Zuführungen von Vermögenswerten und nach § 6 Z 6 EStG durch Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises entsprechend zu korrigieren. Im Beitrag wird untersucht, ob dies - so wie es die Verwaltungspraxis vermuten lässt - undifferenziert auch für Nutzungseinlagen aus dem außerbetrieblichen Bereich gelten kann. Vergleichsweise wird dazu die Rechtslage in D dargestellt, die sich in dieser Hinsicht deutlich unterscheidet.
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