Der Ministerialentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in innerstaatliches Recht wurde veröffentlicht. Der Autor weist darauf hin, dass der österr Gesetzgeber diese EU-Richtlinie bereits bis 31. 1. 2023 umzusetzen gehabt hätte. Unter Festsetzung einer Begutachtungsfrist bis 24. 2. 2023 könne man damit rechnen, dass die Regierungsvorlage und die Beschlussfassung im Nationalrat im ersten Halbjahr 2023 erfolgen werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.