Mit dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung mit 25. 5. 2018 wird Datenschutzrecht insgesamt an Bedeutung gewinnen, weil die DSGVO Strafen von bis zu 20 Mio € vorsieht, wodurch sich der Druck zu rechtskonformem Verhalten erhöhen wird. Ferner orientiert sich die DSGVO am Prinzip der betrieblichen Eigenverantwortung; Meldungsverpflichtungen und Genehmigungsverfahren wird es künftig daher nicht mehr im bestehenden Ausmaß geben. An der bestehenden Systematik zwischen DSG neu und ArbVG wird sich aber auch durch die DSGVO nichts Wesentliches ändern. Der Beitrag analysiert die Auswirkungen der DSGVO auf den Arbeitnehmer-Datenschutz in Österreich und geht dabei insbesondere der Frage nach, wie weit die Öffnungsklausel nach Art 88 DSGVO reicht und ob diese Einfluss auf die Informationsrechte und -pflichten (zB § 91 ArbVG) und insbesondere Mitbestimmungsrechte (zB § 96a ArbVG) der Belegschaft nimmt.
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