Info aktuell / COVID-19 / 2. Lockdown

Grundlegende Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz für Dezember

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Bis 15. 12. 2020 konnten all jene Unternehmen einen Lockdown-Umsatzersatz beantragen, die im Zeitraum vom 3. 11. bis 6. 12. 2020 von den verordneten Einschränkungen betroffen waren und in einer direkt betroffenen Branche tätig waren (zum Lockdown-Umsatzersatz für November siehe schon ÖStZ 2020/766 und ÖStZ 2020/856).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/2

21.01.2021
Heft 1-2/2021