Info aktuell / COVID-19 / 2. Lockdown

Grundlegende Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Hilfsfonds ab 6. 11. 2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereit (zu den Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COFAG siehe die Verordnung gem § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz, BGBl II 2020/467 vom 6. 11. 2020).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/766

19.11.2020
Heft 22/2020