Steuerrecht

Grundstücksbesteuerung: Schedulensystem und Werbungskostenabzug verfassungskonform

Mag. Andrea Ebner / Dr. Edeltraud Lachmayer

Der VfGH hatte mit Prüfbeschluss vom 14. 6. 2017, E 1156/2016-22, ein Gesetzesprüfungsverfahren (G 183/2017) hinsichtlich des im Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen bestehenden Werbungskostenabzugsverbotes (§ 20 Abs 2 EStG 1988 idF 1. StabG 2012)2 sowie der Einschränkung des Verlustausgleichs (§ 30 Abs 7 EStG idF AbgÄG 2015)3 eingeleitet. Mit Erkenntnis vom 30. 11. 2017, G 183/2017, beurteilte der VfGH die Verlustausgleichsbeschränkungen sowie das Werbungskostenabzugsverbot im Schedulensystem als verfassungskonform. Der folgende Beitrag soll nunmehr die verfassungsrechtlichen Ansprüche an die Verlustverwertung und das Werbungskostenabzugsverbot in einem Schedulensystem im Lichte der VfGH-Judikatur darstellen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/96

19.02.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Andrea Ebner

Mag. Andrea Ebner ist Richterin am Bundesfinanzgericht; Lektorin an der Universität Klagenfurt, Fachautorin und Vortragende mit den Schwerpunkten Ertragsteuerrecht, Verfahrensrecht und abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit.

Edeltraud Lachmayer

Dr. Edeltraud Lachmayer ist Hofrätin des VwGH.