Zunehmend sei es notwendig, auch für steuerliche Zwecke Wertermittlungsgutachten zu erstellen. Verstärkt würden dabei Gutachten von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung als Nachweis für den ermittelten Wert herangezogen. Der mit dem Gutachten beauftragte Sachverständige habe darauf zu achten, dass er bei der Bewertung die Aspekte des Abgabenrechts entsprechend berücksichtigt. Immer wieder würden Gutachten für steuerliche Zwecke seitens
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