Thema

Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. 11. 1965

Mag. Christiane Fink / Mag. Michael Otti

Eine Übersicht anlässlich des Beitritts Österreichs

Nach der vollzogenen Ratifikation am 14. 7. 2020 ist für Österreich das Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. 11. 1965 (im Folgenden: HZÜ) am 12. 9. 2020 in Kraft getreten.1 Das HZÜ ist für alle ab diesem Zeitpunkt erforderlichen Zustellungen in einen anderen Vertragsstaat2 anzuwenden und gilt auch dann, wenn das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist. Beim Beitritt wurden vonseiten Österreichs mehrere Vorbehalte erklärt.3

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Artikel-Nr.
Zak 2020/654

02.12.2020
Heft 19/2020
Autor/in
Christiane Fink

Mag. Christiane Fink ist seit Juni 2020 als Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz tätig.

Publikationen:
Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. 11. 1965, Zak 2020/654, 368 (gemeinsam mit Michael Otti); Zur (Un-)Zulässigkeit des Überweisungsantrags nach § 230a und § 261 Abs 6 ZPO, Zak 2021/43, 24.

Michael Otti

Mag. Michael Otti ist seit Juni 2020 als Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz tätig.