Eine Übersicht anlässlich des Beitritts Österreichs
Nach der vollzogenen Ratifikation am 14. 7. 2020 ist für Österreich das Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. 11. 1965 (im Folgenden: HZÜ) am 12. 9. 2020 in Kraft getreten.1 Das HZÜ ist für alle ab diesem Zeitpunkt erforderlichen Zustellungen in einen anderen Vertragsstaat2 anzuwenden und gilt auch dann, wenn das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist. Beim Beitritt wurden vonseiten Österreichs mehrere Vorbehalte erklärt.3
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