In aller Kürze

Haftentschädigung trotz möglicher Unterbringung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Auffassung des OGH (1 Ob 197/19f) kann dem Anspruch auf eine Haftentschädigung nach § 5 Abs 2 StEG nicht mit Erfolg als Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegengehalten werden, dass der Geschädigte im Haftzeitraum ansonsten nach dem UbG unterzubringen gewesen wäre.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2020/5

15.01.2020
Heft 1/2020