Literaturübersicht / Verfahrensrecht

Hahnkamper, Übereilungsschutz wider Willen, ecolex 2018, 819.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In 6 Ob 195/17w = Zak 2018/140, 79 gelangte der OGH zum Ergebnis, dass das Schriftformgebot des § 583 ZPO für Schiedsvereinbarungen auch Vollmachten zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen erfasst. Auch mit einer Handlungsvollmacht könne eine Schiedsvereinbarung nur dann wirksam abgeschlossen werden, wenn die Vollmacht die Formerfordernisse des § 583 ZPO erfüllt. Der Autor kritisiert die Entscheidung. Da der Formzweck nur in der Beweisbarkeit liege und keinen Übereilungsschutz beinhalte, schlage das Schriftformgebot für Schiedsvereinbarungen nicht auf Vollmachten zum Abschluss durch. Auch die Ansicht, dass sich der Gegner auf den nur die andere Partei treffenden Formmangel berufen könne, erscheine verfehlt.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/656

11.10.2018
Heft 17/2018