Der Beitrag behandelt die handels- und steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer objektiv unrichtigen Bilanz
Eine GmbH macht ihrem Geschäftsführer im Jahr 1995 eine Pensionszusage. Für diese Pensionszusage wird jedoch weder 1995 noch in den Folgejahren eine Pensionsrückstellung gebildet. Dieses Unterlassen wird erst im Zuge der Jahresabschlußerstellung 1999 bemerkt.
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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 35
20.02.1999
Heft 2/1999
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.