Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Hartl, Arbeitsrechtliche Instrumente der Betriebsbindung, RdW 2019/614, 774

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Der Beitrag beschäftigt sich mit arbeitsrechtlichen Instrumenten der Betriebsbindung. Im ersten Teil werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, die es dem Arbeitnehmer erschweren, den Betrieb zu verlassen. Dazu zählt etwa die Einflussnahme auf die Kündigungsfristen und -termine des Arbeitnehmers. Demnach ist eine Modifikation im Sinne einer Verlängerung der Kündigungsfristen auf maximal sechs Monate möglich, jedoch dürfen die Fristen des Arbeitgebers nicht kürzer ausgestaltet sein. Als die Betriebsbindung hervorrufende Instrumente werden außerdem die Abfertigung Alt, der Ausbildungskostenrückersatz sowie Konkurrenzklauseln und Konventionalstrafen genannt. Der zweite Teil des Beitrags stellt Anreizsysteme vor, die den Betrieb für Arbeitnehmer attraktiver machen und somit ebenso zu einer Bindung an den Betrieb führen können. Dazu zählen als Attraktivierungsmaßnahmen auf Betriebsvereinbarungs-Ebene etwa die Einrichtung von Wohlfahrtseinrichtungen (wie Fitnesseinrichtungen oder Betriebskindergärten), der Schutz der Gesundheit im Betrieb, der Abschluss von Zusatzkrankenversicherungen für Arbeitnehmer oder Systeme der Gewinnbeteiligung. Weiters sind die Arbeitszeitflexibilisierung und Betriebspensionen zu nennen. Vor allem langfristig gesehen sei es - trotz der damit verbundenen Kosten - sinnvoller, Maßnahmen zu ergreifen, die Mitarbeiter motivieren, anstatt ihnen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erschweren bzw diese zu pönalisieren, so die Conclusio der Autorin.

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Artikel-Nr.
ARD 6682/13/2020

16.01.2020
Heft 6682/2020