Datenschutz & E-Government

Heimliche Tonaufnahmen durch Ehegatten: Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung nach DS-GVO

Dr. Andreas Eustacchio LL.M. (LSE London) / Dr. Rainer Knyrim

Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und innerhalb welcher rechtlichen Grenzen vom Ehegatten heimlich angefertigte Tonaufnahmen sowie weitere Daten in einem Scheidungs- und Unterhaltsverfahren vom Gericht verwertet werden dürfen und - anhand eines von der Datenschutzbehörde entschiedenen Falles (DSB 10. 8. 2020, 2020-0.204.456, DSB-D124.339) - ob diese Aufnahmen und Daten im Falle der Weigerung der Vorlage mittels des Rechts auf Auskunft des Art 15 DS-GVO von der betroffenen Ehegattin herausverlangt werden können.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/91

20.12.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Andreas Eustacchio

Dr. Andreas Eustacchio, LL.M. (LSE London), ist Partner von EUSTACCHIO Rechtsanwälte in Wien mit den Schwerpunkten europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht, Produktrecht & Product-Compliance sowie AutomotiveLaw.

Rainer Knyrim

Dr. Rainer Knyrim ist Rechtsanwalt und Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte, einer auf Datenschutzrecht und IT-Recht spezialisierten Anwaltskanzlei. Dr. Knyrim ist Herausgeber des im Verlag Manz in 4. Auflage erschienenen „Praxishandbuch Datenschutzrecht“, Herausgeber Datenschutzkommentars „DatKomm“ im Verlag Manz sowie Autor zahlreicher Fachartikel zum Datenschutzrecht und Vortragender auf diesem Gebiet. Er ist von der International Association for Privacy Professionals geprüfter CIPM, CIPT und CIPP/E sowie zertifizierter Experte für das europäische Datenschutz-Gütesiegel „EuroPriSe“.