Stand: BGBl I 2021/101 (AB 855 BlgNR 27. GP; RV 768 BlgNR 27. GP)
Mit BGBl I 2021/101 wurde das HeizKG umfassend novelliert und - mit derselben Abkürzung - in Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz umbenannt. Mit den neuen Regelungen soll die novellierte Energieeffizienz-RL 2012/27/EU umgesetzt werden. Die neue Rechtslage ist am 5. 6. 2021 in Kraft getreten.
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