Artikelrundschau August 2021 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, Insolvenzrecht

Hemmung und mehrmalige Beschwerdefristverlängerung (Knechtl, BFGjournal 7-8/2021, S. 290)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Werde die Verlängerung der einmonatigen Beschwerdefrist oder der Frist zum Einbringen eines Vorlageantrages beantragt, trete mit der Antragstellung eine Hemmungswirkung ein. Auch wiederholte Fristverlängerungsansuchen seien zulässig, doch sei für jede Fristverlängerung die Hemmungswirkung gesondert zu beurteilen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/716

30.09.2021
Heft 19/2021