In der Bilanzierungspraxis muss bei neuen Investitionen, vor allem bei Gebäudeinvestitionen, immer beurteilt werden, ob es sich um Zugänge zum Anlagevermögen oder doch um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand handelt. Diese Abgrenzung kann in vielen Fällen schwierig sein. Aktuell kommt dieser Problemstellung eine noch größere Bedeutung zu, da bei der COVID-19-Investitionsprämie nur aktivierungspflichtige Investitionen förderungsfähig sind. Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der Beratungspraxis einen Überblick über die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen, damit Ihnen die korrekte Zuordnung leichter fällt.
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Artikel-Nr.
RWP 2021/7
15.04.2021
Heft 2/2021
Autor/in

Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Foto: Alexander Müller
Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.