IT-Recht Judikatur / Telekommunikationsrecht / AGB-Recht

HG Wien: § 25 TKG 2003 räumt - entgegen der Rechtsprechung des OGH - kein einseitiges Recht zur Vertragsänderung ein

Bearbeiterin: Susanne Forizs

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HG Wien 17. 7. 2015, 39 Cg 11/14g

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Artikel-Nr.
jusIT 2015/94

14.12.2015
Heft 6/2015