Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 wurden knapp zwei Jahre nach ihrer letzten Wartung einer umfassenden Aktualisierung unterzogen. Vor allem aufgrund der - mit der COVID-19-Pandemie einhergegangenen - legistischen Änderungen erfolgte mit dem Wartungserlass 20211 die wohl umfangreichste Überarbeitung der EStR der letzten Jahre. Im folgenden Beitrag soll nun auf einige wesentliche Punkte des EStR-Wartungserlasses 2021 eingegangen werden.
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Artikel-Nr.
RdW 2021/303
27.05.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Foto: privat
Mag. Dr. Lisa Aumayr-Schlaffer ist juristische Referentin in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und zudem als Fachautorin tätig. Zuvor war sie Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht, insb in den Bereichen Vermietung und Verpachtung, Grundstücksveräußerungen, Liebhaberei, und im Unionsrecht.
Foto: Cochic Photography
Mag. Lukas Franke, LL.M. ist Mitarbeiter in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen (IV/6). Zuvor war er Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien.