Unternehmensbewertung

Hinweise der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft zur Erstellung von vereinfachten Wertfindungen

beschlossen in der Sitzung vom 24. 1. 2017

(1) Der Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat am 26. März 2014 das Fachgutachten Unternehmensbewertung KFS/BW 1 beschlossen.

(2) Dieses Fachgutachten legt vor dem Hintergrund der in Theorie, Praxis und Rechtsprechung entwickelten Standpunkte die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftstreuhänder Unternehmen bewerten. Demnach wird der Unternehmenswert unter Zugrundelegung ausschließlich finanzieller Ziele durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse, die aus der Fortführung des Unternehmens und aus der Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwendigen Vermögens erzielt werden, ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen finanziellen Überschüsse muss eine integrierte Planungsrechnung vorliegen, die umfangreichen Analysen sowie einer Plausibilitätsbeurteilung zu unterziehen ist. Ferner sind umfangreiche bewertungsmethodische Vorgehensweisen zu beachten.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RWZ_digitalOnly 2017/11

28.04.2017
Heft 17/2017