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Höhere Obergrenzen bei Fixkostenzuschuss II und Verlustersatz nach Erweiterung des EU-Beihilfenrahmens

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Der Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen sollte ursprünglich am 30. Juni 2021 auslaufen, mit Ausnahme der Rekapitalisierungsmaßnahmen, die bis zum 30. September 2021 gewährt werden können (vgl ÖStZ 2020/691). Angesichts der fortbestehenden Pandemie hat die Europäische Kommission nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern - und den Anwendungsbereich auszuweiten. Die Obergrenzen für Hilfen an einzelne Unternehmen werden angehoben. Zudem wird die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente in direkte Zuschüsse bis Ende nächsten Jahres erlaubt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/160

05.03.2021
Heft 5/2021