Info aktuell / Finanzverwaltung

Höherer Grenzwert für Pensionsabfindungen

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt ab 1. 1. 2019 12.600 € . Veröffentlichung der Finanzmarktaufsichtsbehörde Oktober 2018.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/763

31.10.2018
Heft 20/2018