Info aktuell / Gesetzgebung

Homeoffice-Maßnahmenpaket 2021: Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Laut Vortrag an den Ministerrat vom 27. 1. 2021 haben sich Sozialpartner, Industriellenvereinigung und Bundesregierung auf folgende Punkte geeinigt. Die Regelungen werden vorerst bis Ende 2023 befristet:

In Entsprechung des § 1014 ABGB stellen die Arbeitgeber den Arbeitnehmern die für die Arbeit im Homeoffice erforderlichen digitalen Arbeitsmittel (inkl Datenverbindung) zur Verfügung. Stattdessen kann die Verwendung von mitarbeitereigenen Arbeitsmitteln vereinbart werden. Hierfür ist eine angemessene (Pauschal-)Abgeltung zu leisten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/121

19.02.2021
Heft 4/2021