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Homeoffice - Maßnahmenpaket 2021

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Bundesregierung hat am 27. 1. 2021 das bereits länger angekündigte "Homeoffice - Maßnahmenpaket 2021" präsentiert. Auf Basis des Ministerratsvortrages (Zl 2021-0.062.896) sollen die gesetzlichen Regelungen von folgenden Eckpunkte ausgehen (konkrete Gesetzesentwürfe bleiben noch abzuwarten):

1. Freiwilligkeit/Vereinbarung:

Bei dafür geeigneten Tätigkeiten können AG und AN auf einzelvertraglicher Basis vereinbaren, dass die generell vereinbarte Arbeitszeit zur Gänze oder zum Teil von zu Hause (Homeoffice) geleistet wird. Diese Vereinbarung ist in schriftlicher Form abzuschließen und kann beiderseits aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von einem Monat widerrufen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/81

19.02.2021
Heft 2/2021