Anmerkung zu OGH 8 ObS 13/19y1
Die Sicherungstatbestände des IESG knüpfen an die gerichtlich festgestellte Vermögenslosigkeit des (ehemaligen) Arbeitgebers an. Ausgehend davon führte die sogenannte "stille Liquidation" (also die Betriebsauflösung ohne Insolvenzverfahren) von Vereinen im Zuge einer freiwilligen Auflösung trotz Vermögenslosigkeit der Vereine in aller Regel dazu, dass für offene Arbeitnehmerforderungen mangels Anknüpfungstatbestands nach IESG kein Insolvenz-Entgelt zustand. Der OGH hat diese Lücke nunmehr iS einer richtlinienkonformen Interpretation (RL 2008/94/EG)2 geschlossen.
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