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IESG-Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen bei freiwilliger Auflösung des Vereins

Dr. Michael Haider

Anmerkung zu OGH 8 ObS 13/19y1

Die Sicherungstatbestände des IESG knüpfen an die gerichtlich festgestellte Vermögenslosigkeit des (ehemaligen) Arbeitgebers an. Ausgehend davon führte die sogenannte "stille Liquidation" (also die Betriebsauflösung ohne Insolvenzverfahren) von Vereinen im Zuge einer freiwilligen Auflösung trotz Vermögenslosigkeit der Vereine in aller Regel dazu, dass für offene Arbeitnehmerforderungen mangels Anknüpfungstatbestands nach IESG kein Insolvenz-Entgelt zustand. Der OGH hat diese Lücke nunmehr iS einer richtlinienkonformen Interpretation (RL 2008/94/EG)2 geschlossen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/222

30.10.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Michael Haider

RA Dr. Michael Haider ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei HAIDER | OBEREDER | PILZ Rechtsanwält:innen GmbH in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, Vortragender sowie Lektor zu Themen des Arbeits- und Sozialrechts.