In aller Kürze

Informationsaustausch über Finanzkonten - Liste der teilnehmenden Staaten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt

mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2017/409 sowiemit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6592/3/2018

29.03.2018
Heft 6592/2018