In aller Kürze

Informationsaustausch über Finanzkonten - Liste der teilnehmenden Staaten

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt

mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2019/120 sowiemit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6654/2/2019

27.06.2019
Heft 6654/2019