Vorlagen und Textmuster

Infoschreiben an Arbeitnehmer zum persönlichen Feiertag (zB Karfreitag)

Bearbeiter: Birgit Kronberger / Rainer Kraft

Aufgrund der in Österreich jahrzehntelang in Geltung gestandenen Gesetzeslage war der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Diese Regelung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als EU-rechtlich verbotene Diskriminierung angesehen (EuGH 22. 1. 2019, C-193/17). Um die Ungleichbehandlung zu beseitigen, wird der Karfreitag mit Wirksamkeit ab 2019 komplett aus der Liste der gesetzlichen Feiertage gestrichen. Der Karfreitag gilt daher ab 2019 generell (also auch für die oben genannten Religionszugehörigen) nicht mehr als gesetzlicher Feiertag. Durch die gesetzliche Streichung des freien Karfreitags sollen auch kollektivvertragliche Bestimmungen verdrängt werden, die eine diskriminierende (nur für bestimmte Religionsangehörige vorgesehene) Karfreitagsregelung enthalten (zB der von der WKO und dem ÖGB im Jahre 1952 abgeschlossene Generalkollektivvertrag über den Karfreitag).

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Artikel-Nr.
ARD 6641/6/2019

21.03.2019
Heft 6641/2019