In Österreich werden "fast immer"1 Rechtsanwälte und kaum jemals Angehörige anderer Berufszweige (zB Unternehmensberater) zu Insolvenzverwaltern bestellt. Die daraus resultierende Frage, inwieweit Anwälte in dieser Funktion dem anwaltlichen Berufs- und Standesrecht (insb der RAO und den RL-BA 2015) unterliegen, hat bislang aber nur wenig Aufmerksamkeit erfahren. Der vorliegende Beitrag geht einschlägigen Grundsatzfragen nach und exemplifiziert die Antworten darauf anhand ausgewählter Themenkreise.2
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Artikel-Nr.
ZIK 2022/93
12.07.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Foto: Taylor Wessing
Dr. Susanne Fruhstorfer M.iur. (Trier) ist Rechtsanwältin in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkten Insolvenz und Kreditsicherungsrecht, Insolvenzverwaltungen.
Laufend Fachvorträge und Publikationen im Bereich Insolvenzrecht und Restrukturierung.
Foto: privat
Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.
Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.