Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften - EU

Interessante Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

VO (EU) 2019/1149 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der VO (EG) 883/2004, (EU) 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344, ABl L 186 vom 11. 7. 2019 S 21.
Aufgabe der Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA) ist die Erleichterung des Zugangs von Einzelpersonen und Arbeitgebern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie zu relevanten Dienstleistungen, die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts (inkl konzertierter und gemeinsamer Kontrollen) sowie die Vermittlung und Erleichterung einer Lösung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarktes. Die ELA soll ihre Tätigkeit bis zum 1. 8. 2021 aufnehmen und hat ihren Sitz in Bratislava (siehe ABl L 189 vom 15. 7. 2019 S 68).

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Artikel-Nr.
RdW 2019/396

21.08.2019
Heft 8/2019