VO (EU) 2020/641 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. 3. 2020 bis 29. 6. 2020 gem der RL
2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit, ABl L 150 vom 13. 5. 2020 S 34.
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Artikel-Nr.
RdW 2020/301
25.06.2020
Heft 6/2020