Der dt Gesetzgeber hat die RIRL bereits umgesetzt: s Sanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsG (SanInsFoG; dBGBl I 2020, 3256 ff) mit insb dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsG (StaRUG); s weiters das Gesetz ua zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (dBGB I 2020, 3328 ff).
Ein Überblick zur aktuellen Umsetzung der RIRL in den EU-Mitgliedstaaten ist zu finden auf "tracker eu directive on restructuring and insolvency - INSOL Europe (insol-europe.org)".
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