Rechnungswesenlexikon

Internationaler Rundblick

Romuald Bertl / Werner Gedlicka

Durch die 4. EG-RL (78/660/EWG) wurden für Kapitalgesellschaften gleichwertige Regeln für die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten eingeführt, wobei die Mitgliedstaaten auf Basis bestimmter Größenmerkmale in Art. 11 und 271) der 4. EG-RL Ausnahmeregelungen für die Aufnahme bestimmter Angaben in ihren Abschluss, die Erstellung eines Lageberichts, die Erstellung eines Konzernabschlusses sowie die Prüfungspflicht der Abschlüsse schaffen konnten. Die Schwellenwerte betreffen die Bilanzsumme, Nettoumsätze und die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, wobei die ersten beiden Werte gem. Art. 53 Abs. 2 der 4. EG-RL alle fünf Jahre anzupassen sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/35

22.04.2003
Heft 4/2003
Autor/in
Werner Gedlicka

Dr. Werner Gedlicka ist Wirtschaftsprüfer, Partner einer internationalen Wirtschaftsprüfungskanzlei und Generalsekretär des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.