Artikelrundschau Juni 2020 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Internetplattformen und umsatzsteuerrechtliche Leistungszurechnung am Beispiel Airbnb (Zechner, ÖStZ 2020/366, S. 300)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Über Internetplattformen können Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn angeboten und in Anspruch genommen werden. Die konkrete Einordnung des Plattformbetreibers als Eigenhändler, Besorger, Vermittler oder Erbringer einer elektronischen Dienstleistung sei davon abhängig, ob er nach außen zu erkennen gibt, für einen anderen tätig zu sein. Die Leistungsortregel für elektronische Dienstleistungen schere alle elektronischen Dienstleistungen über einen Kamm und stelle nicht auf den Inhalt der Leistung ab.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/543

24.08.2020
Heft 15-16/2020