Wirtschaftsrecht

Investitionsschiedssprüche nach den Additional Facility Rules sind nach dem New Yorker Übereinkommen 1958 vollstreckbar

Mag. Elisabeth Tretthahn-Wolski, LL.M. (LSE) / Mag. Marija Dobric, LL.M. (Cambridge)

Der OGH1 war kürzlich erstmals mit der Frage befasst, ob ein Investitionsschiedsspruch, der nach den ICSID Additional Facility Rules in Washington D.C. ergangen ist, in Österreich unmittelbar auf Grundlage des im Ausgangsfall anzuwendenden bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Libyen2 ("BIT") anzuerkennen und zu vollstrecken ist, oder ob nicht vielmehr die Versagungsgründe des Art V New Yorker Übereinkommen3 ("NYÜ") zu prüfen sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/669

15.12.2022
Heft 12/2022
Autor/in
Elisabeth Tretthahn-Wolski

Mag. Elisabeth Tretthahn-Wolski, LL.M. (LSE), ist im Bereich Dispute Resolution mit Schwerpunkt auf internationale Zivil- und Schiedsverfahren, IPR und Völkerrecht tätig. Sie ist Autorin einer Vielzahl an Publikationen zu aktuellen Themen im Zivilprozess- und Schiedsrecht.

Marija Dobric

Mag. Marija Dobric, LLM (Cambridge) ist Rechtsanwaltsanwärterin bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH in Wien. Sie ist im Bereich Dispute Resolution tätig und hat einen Schwerpunkt in Investitionsstreitigkeiten. Sie ist Autorin mehrerer Publikationen im Bereich des Völkerrechts.