Steuerrecht

Irrtum bei Abgabe eines Rechtsmittelverzichts

Reinhold Beiser

Anläßlich einer Betriebsprüfung einigen sich Steuerberater und Betriebsprüfer über den Wert (Teilwert) eines entnommenen Grundstücks. Der Steuerberater erklärt einen Rechtsmittelverzicht (§ 255 Abs 2 BAO).

Später stellt sich heraus, daß das entnommene Grundstück mit einem Bauverbot belastet ist. In der irrigen Annahme, das Grundstück sei bebaubar, haben Betriebsprüfer und Steuerberater das Grundstück zu hoch bewertet.

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 141

01.04.1989
Heft 4/1989
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.