Abhandlungen

Ist die Energie-Infrastruktur-Verordnung der Europäischen Union das bessere Standort-Entwicklungsgesetz?

Stephan Schwarzer

Verfahrensbeschleunigung bei Großprojekten ist ein Dauerthema1 seit den neunziger Jahren. Untätigkeit kann der Politik nicht vorgeworfen werden. Wie beim Standort-Entwicklungsgesetz unter Beweis gestellt, scheute sie dabei auch massive Widerstände nicht.2 Trotz der Maßnahmen ist bei den Verfahrensdauern keine Verbesserung festzustellen. Handlungsbedarf sah die Europäische Union bereits 2013. Ihre Energie-Infrastruktur-Verordnung privilegiert durch Rechtsakt ausgewiesene Projekte. Ist die (demnächst auszubauende)3 unionsrechtliche Schwester, auch im Lichte des wegweisenden VwGH-Urteils vom 15. Oktober 2020 zur Salzburg-Leitung, das kraftvollere Beschleunigungsinstrument für Großvorhaben als das Standort-Entwicklungsgesetz?

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Artikel-Nr.
ZfV 2021/23

23.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Stephan Schwarzer

Univ.-Doz. Dr. Mag. Stephan Schwarzer
Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Wirtschaftskammer Österreich