Wenn Vergaberecht, Datenschutz und IT-Wirklichkeit aufeinanderprallen
Aufgrund des ungebremsten Fortschreitens der Digitalisierung aller Lebensbereiche kommt die öffentliche Hand nicht daran vorbei, entsprechende Software-Lösungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu beschaffen. Auch aus Sicht des Steuerzahlers ist die weitere Digitalisierung von Prozessen der öffentlichen Hand sowohl im Hinblick auf Kosteneinsparungen als auch auf die Prüfung und idealerweise Vereinfachung von komplexen (und teils überholten) Verwaltungsprozessen wünschenswert. Da die digitale Geschäftswelt im Einzelnen aber arbeitsteilig und durchaus komplex organisiert ist, können sich bei öffentlichen Auftragsvergaben im Detail durchaus gewichtige Probleme stellen; dies insb dann, wenn auch noch datenschutzrechtliche Fragen hinzukommen. In dieser "Schnittmenge" hat die deutsche Vergaberechtsprechung mit zwei rezenten Entscheidungen zu einer Softwarelösung und deren Hosting aufhorchen lassen. Die beiden Entscheidungen sollen im gegenständlichen Beitrag - auch mit Blick auf die österreichische Rechtslage - näher erörtert werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.