Die Autorin setzt sich mit der E EuGH C-47/19, Riel auseinander. Sie analysiert das Bestehen einer Annexzuständigkeit für Feststellungsklagen betreffend Insolvenzforderungen, die Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren sowie die Anforderungen an Forderungsanmeldungen.
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