Erfolgreich durch die GPLA

Ja oder Nein? - Die Lohnsteuerhaftung bei Entgelten von dritter Seite

Mag. Ernst Patka

Egal, ob es sich um Provisionen, Sachbezüge oder sonstige Entgelte handelt, die der Arbeitnehmer von dritter Seite erhält, die GPLA-Prüfer gehen regelmäßig von einer Lohnsteuer- und Lohnnebenkostenpflicht aus.

In den meisten Fällen zu Unrecht, wie bereits mehrmals der VwGH entschied, was Prüfer wenig beeindruckt, denn sie versuchen es immer wieder, wie das nachstehende Erkenntnis vom 24. 10. 2012, 2008/13/0106, zeigt.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/6

25.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Ernst Patka

StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.