Die KU 1 sei quartalsweise zu entrichten. Durch die WKG-Novelle 2017 seien künftig investitionsbedingte Vorsteuern von der Bemessungsgrundlage abzuziehen; weiters werde Umlagesatz gesenkt. Zudem komme bei Überschreiten eines Schwellenwerts ein degressiver Staffeltarif zur Anwendung.
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