In aller Kürze

Kammerumlagen 2018 - keine Änderungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG bleibt im Jahr 2018 gegenüber 2017 unverändert (Wien: 0,40 %; NÖ: 0,40 %; Bgld: 0,44 %; OÖ: 0,36 %; Slbg: 0,42 %; Tirol: 0,43 %; Vlbg: 0,39 %; Stmk: 0,39 %; Ktn: 0,41 %). Auch die von allen Mitgliedern der Wirtschaftskammer Österreich zu entrichtende Kammerumlage gemäß § 122 Abs 1 WKG (Kammerumlage I) beträgt im Jahr 2018 unverändert 3,0 vT der Bemessungsgrundlage (Gesamtbetrag der Vorsteuern).

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6579/6/2017

21.12.2017
Heft 6579/2017