Es herrscht in vielen Branchen ein Fachkräftemangel. Motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter zählen
zu den
wichtigsten Ressourcen eines Unternehmens undsind daher für die Mitbewerber
"Objekte der Begierde".
Es ist grundsätzlich zulässig, dass das Konkurrenzunternehmen versucht Mitarbeiter abzuwerben. Dagegen schützt die Konkurrenzklausel, allerdings nur bedingt.
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Artikel-Nr.
PVP 2020/57
28.09.2020
Heft 9/2020
Autor/in
Foto: Prof. KommR Leopold Vodicka
StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.