Artikelrundschau August 2018 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Kanzleimitarbeiter und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist (Knechtl, SWK 23-24/2018, S. 1004)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand diene dazu, Rechtsnachteile der Partei zu beseitigen, die durch eine Fristversäumung erwachsen sind. Voraussetzung sei, dass die Partei an der Versäumung der Frist kein grobes Verschulden trifft. Zwei kürzlich veröffentlichte VwGH-Entscheidungen befassen sich mit den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung, wenn die Frist durch den Einsatz von Arbeitnehmern des Parteienvertreters versäumt wurde.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/751

15.10.2018
Heft 19/2018