Besprechung von EuGH 9. 3. 2017, C-398/15 (Manni)
Dieser Beitrag bespricht das Urteil des EuGH zu C-398/15, in welchem es um das Verhältnis zwischen der Veröffentlichungspflicht bei Gesellschaften nach der Publizitäts-RL und dem Grundrecht auf Datenschutz nach Art 8 GRC bzw der allgemeinen Pflicht zur Datenlöschung nach Art 6 Abs 1 lit e DS-RL ging. Außerdem ist in dieser Konstellation eine konkrete Anwendung des Widerspruchsrechts nach Art 14 lit a DS-RL zumindest nicht ausgeschlossen.
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