Datenschutz & E-Government

Kein allgemeines Recht auf Datenlöschung aus einem Gesellschaftsregister

Ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel

Besprechung von EuGH 9. 3. 2017, C-398/15 (Manni)

Dieser Beitrag bespricht das Urteil des EuGH zu C-398/15, in welchem es um das Verhältnis zwischen der Veröffentlichungspflicht bei Gesellschaften nach der Publizitäts-RL und dem Grundrecht auf Datenschutz nach Art 8 GRC bzw der allgemeinen Pflicht zur Datenlöschung nach Art 6 Abs 1 lit e DS-RL ging. Außerdem ist in dieser Konstellation eine konkrete Anwendung des Widerspruchsrechts nach Art 14 lit a DS-RL zumindest nicht ausgeschlossen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2017/37

27.04.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Dietmar Jahnel
Dr. Dietmar Jahnel ist ao. Univ.-Prof. am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg mit den Forschungsschwerpunkten Datenschutzrecht und Legal Tech. Laufende Publikationen zum Datenschutzrecht in Zeitschriften und in Buchform, va Kommentar zur DSGVO und Lehrbuch Datenschutzrecht.