Wirtschaftsrecht

Kein Haftpflichtversicherangsschutz ohne Zahlung der Kfz-Steuer! oder „Tarnkappe“ Versicherungssteuer?

Andreas Riedler

1. Da die gegenwärtige Form der Einhebung der Kraftfahrzeug (Kfz)-Steuer durch das Anbringen von Stempelmarken auf einer Steuerkarte im Computerzeitalter als antiquiert empfunden wurde, hat sich der Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung der Besteuerung von Kraftfahrzeugen entschlossen. Das einschlägige Gesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG)1) und die entsprechenden Novellen, etwa zum Versicherungssteuergesetz (VersStG)2), wurden vom Nationalrat bereits verabschiedet und werden im wesentlichen mit 1. 5. 1993 in Kraft treten3). In der vorliegenden Arbeit sollen zunächst das künftige Steuersystem kurz skizziert und in weiterer Folge die aus einer Nichtzahlung der Kfz-Steuer resultierenden Rechtsfolgen kritisch beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1993, 69

01.03.1993
Heft 3/1993
Autor/in
Andreas Riedler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, Vorstand Institut für multimediale Linzer Rechtsstudien, Leiter Abteilung für multimediales Zivilrecht, Vorstand (Stv) Institut für Zivilrecht, Leiter Abteilung für Europäisches Privatrecht und Versicherungsrecht, Vorstandsmitglied Institut für Versicherungswirtschaft an der JKU Linz, venia docendi für Zivilrecht, Versicherungsrecht und Europarecht. Mitarbeit an in- und ausländischen Kommentaren zum ABGB und VersVG. Herausgeber und Autor mehrerer Lehrbücher zum österreichischen bürgerlichen Recht. Umfangreiche nationale und internationale Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit im Zivil-, Handels- und Privatversicherungsrecht. Träger zahlreicher Preise.

Publikationen (Hrsg/Autor; Auswahl):
Lehrbuchreihe Studienkonzept Zivilrecht I – VIII (2018); Die Umsetzung der IDD in Österreich (2019); Lebensversicherung: Kein Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers ZFR 2019/134, 311; Schriftenreihe Versicherungsrecht - Versicherungspraxis (zuletzt Band 10 Steidl, Erfülllungsgehilfen 2020); Kommentierung der GesbR §§ 1175 – 1215 in KBB6 (2020); Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen (nicht nur) in der Unfallversicherung, ÖJZ 2020/53, 488; VW-Abgasskandal: Irrtum, LIst, Gewährleistung und Schadenersatz - auch vor dem Hintergrund der BGH-E VI ZR 252/19, ZVR 2020/186, 320; VW-Abgasskandal: 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Kommentar zum VersVG (2020/21; in Druck); Keine Haftung für Sturz des Verfolgers - Gedanken zu 1 Ob 68/20m, ÖJZ 2021, in Druck; Verbesserungskosten und Weiterfresserschäden, Zak 2021, in Druck; Kommentierung des gesamten Vertragsrechts §§ 859 - 901 in Schwimann/Kodek, Praxiskommentar zum ABGB (2021; in Druck).