Arbeitsrecht / Judikatur / Allgemeines Arbeitsrecht

Kein KollV-Nachtarbeitszuschlag bei überwiegend tagsüber geöffnetem Gastronomiebetrieb

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

§

KollV-Gastgewerbe/Arbeiter: Punkt 9 lit b

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Artikel-Nr.
RdW 2021/54

28.01.2021
Heft 1/2021