Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Kein UV-Schutz auf dem Weg zum Bankomat

Bearbeiterin: Bettina Sabara

In einer zum B-KUVG ergangenen, aber auch für die Privatwirtschaft wichtigen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass der Weg zu einem Bankomaten, um dort Bargeld zu Lasten des Gehaltskontos zu beheben, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, selbst wenn es sich um die erste Bargeldbehebung nach der Entgeltüberweisung handelt. OGH 19. 1. 2021, 10 ObS 132/20i.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/259

27.05.2021
Heft 5/2021